SC 1954 Leinzell e.V.

Hygiene-Konzept des Schachverbandes Württemberg (SVW)

Hygiene-Konzept des Schachverbandes Württemberg (SVW) zum Vorgehen beim Schachspielen im Schachverein und bei Schach-Turnieren
 
Ziel:
Unser Ziel ist es Schach auch unter den Bedingungen der Corona Pandemie erlebbar zu machen und die Gesundheit unserer Spielerinnen und Spieler zu schützen. Dieses Konzept wurde aus dem Hygienekonzept des medizinischen Beirats entwickelt und an die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 23.06.2020 angepasst. Auf den Sitzungen des Verbandsspielausschusses am 01.07.2020, des Präsidiums am 02.07.2020 und des erw. Präsidiums am 04.07.2020 wurde dieses Konzept beraten und verabschiedet. Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung des Hygienekonzepts liegt bei den Vereinen. Ggf. ist dies bei den zuständigen Stellen (Gemeinde, Stadtverwaltung, Gesundheitsamt, …) vorzulegen.
Regeleinhaltung:
Der Veranstalter/Ausrichter,die Mannschaftsführer beider Vereine sowie ggf. die Schiedsrichter sind aufgefordert auf die Regeleinhaltung gemeinsam – im Sinne des Sports – zu achten und hinzuweisen.
Allgemeine Hinweise:
Der Ausrichter/Heimverein muss rechtzeitig und verständlich über Zutritts- und Teilnahmeverbote, Abstandsregelungen und Hygienevorgaben sowie gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen informieren.
I: Hygienische Händedesinfektion
1. Der Ausrichter/Heimverein muss das Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie von nicht wiederverwendbaren Papierhandtüchern, alternativ Handdesinfektionsmittel oder andere gleichwertige hygienische Handtrockenvorrichtungen, bereitstellen.
2. Regelmäßiges Händewaschen wird empfohlen.
3. Der SVW empfiehlt den Ausrichtern/Heimvereinen im Eingangsbereich ein Desinfektionsmittelspender aufzustellen. Jeder Spieler sollte das Desinfektionsmittel beim Betreten der Räumlichkeiten benutzen.
II: Reinigung von Schachfiguren, Schach-Uhren und Schachbrettern/Schachflächen (im weiteren Schachbretter genannt)
1. Vor den Spielen müssen die Schachbretter gereinigt werden, „normales“ Reinigungsmittel ist dafür ausreichend.
2. Dazu empfiehlt der SVW Flächendesinfektionsmittel (bevorzugt schäumende Mittel, um keine reizenden Aerosole zu produzieren).
3.Gleiches gilt für Schachfiguren und Schach-Uhren.
4.Nach den Spielen können die Schachbretter, -figuren und -uhren in gewohnter Weise aufgeräumt werden.
III: Mund-Nasenschutz
1. Während des Spielens am Brett und damit der Sportausübung ist kein Mund-Nasen-schutz erforderlich (siehe § 3 der Corona-Verordnung vom 23.06.2020). Gleichwohl empfiehlt der SVW das Tragen des Mund-Nasenschutz am Brett.
2. Beim Verlassen des Schachbrettes (z.B. zu den Toiletten, das gilt auch für Schiedsrichter), wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann, muss ein Mundschutz getragen werden.
3. Naseputzen/Schnäuzen sollte außerhalb des Spielsaals erfolgen. Im Fall von Niesreiz, Hustenreiz usw. sollte das Gesicht, wenn möglich, mit einem zusätzlichen Taschentuch bedeckt werden. Zur Not genügt auch das Niesen/Husten in die Ellen-beuge. Es soll vermieden werden, dass schwallartig größere infektiöse Aerosole in die Umgebung gelangen.
IV: Abstände
1. Der Ausrichter/Verein muss geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, damit die Abstände zwischen den Personen und Brettern von 1,5 Metern eingehalten werden. Dies gilt für alle Spieler, die nicht direkt gegeneinander spielen.
2. Auch in den Pausen, im Flur, auf den Toiletten und im Freien soll ein Abstand von 1,5 Metern, wo immer möglich, eingehalten werden.
3. Der Schiedsrichter muss einen Abstand von 1,5 Metern zu den Spielern einhalten, oder einen Mund-Nasenschutz tragen.
4. Wenn der Ausrichter/Verein keine geeigneten Räumlichkeiten stellen kann, kann z. B. das Heimrecht mit dem anderen Verein getauscht oder die Veranstaltung auf mehrere Räume ausgedehnt werden.
V: Besucher/Zuschauer
1. Der SVW empfiehlt den Ausrichtern/Vereinen auf Besucher und Zuschauer zu verzichten.

2. Sollte der Ausrichter/Verein Zuschauer zulassen muss zwischen den Spielern und den Zuschauern ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

VI: Datenerhebung und Kontaktverfolgung

1. Die Anwesenheit von allen Personen (z. B. Spielern,Zuschauern,Eltern, Trainern, Vereinsbetreuern oder Schiedsrichtern) müssen Datenschutzkonform dokumentiert werden.

2. Personen die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern dürfen das Turnierareal nicht betreten.

3. Folgende Daten sind zu erfassen: Vor-und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.

4. Die Daten sind für einen Zeitraum von vier Wochen aufzubewahren und zu speichern und sodann zu löschen. Es ist zu gewährleisten, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von den Daten erlangen.

VII: Kontakte

1. Alle körperlichen Kontakte sollen vermieden werden.

2. Insbesondere auf das übliche Händegeben soll verzichtet werden. (Ein freundliches sich Zunicken kann als Ersatz gelten.)

VIII: Verzehr von Speisen und Getränke

1. Im Spielbereich selbst ist Essen untersagt, das Trinken am Brett ist erlaubt.

2. Die Spieler dürfen aber in dem vom Schiedsrichter definierten Turnierareal (also im Freien, im Pausenraum, Flur, ausgeschlossen Spielsaal) essen.

3. Es wird den Ausrichtern/Vereinen empfohlen auf den Verkauf von Essen und Getränken zu verzichten und die Spieler sollen ihre Verpflegung selbst mitbringen.

IX: Belüftung

1. Eine gute Belüftung der Räumlichkeiten soll stets für frische (und damit keimarme) Luft sorgen. Das ist essentiell und sehr wichtig!!

2. Das konkrete Vorgehen muss individuell bedarfsgerecht erfolgen. (Bei Kälte bevor-zugt Stoßlüftungen, Zugluft ist zu vermeiden. Bei Wärme ohne Zugluft können z. B. die Fenster schräg gestellt werden.)

3. Es empfiehlt sich alle 15 Minuten die Fenster kurz zu öffnen!

X: Zutritts-und Teilnahmeverbot

1. Personen die an typischen Symptomen (Geruchs-und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen usw.) einer Infektion mit dem Coronavirus leiden dürfen das Turnierareal nicht betreten und an keinen Partien teilnehmen.

2. Personen die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind dürfen das Turnierareal nicht betreten und an keinen Partien teilnehmen.

 

Kommentar verfassen